Vorzeichen / Naturkatastrophen
Jan 2, 2024 7:28:04 GMT 1
Post by Computer on Jan 2, 2024 7:28:04 GMT 1
Taxi-Fahrer droht 1000 Euro Strafe für Bibel-Zitat im Wagen !
Moin Zusammen,
wie ich diesen Artikel gelesen habe, mußte ich an die Prophezeiung "der Glaube wird so klein, daß man ihn mit einer Geisel zusammen
treiben kann" denken.
G.E.
reitschuster.de/post/taxi-fahrer-droht-1000-euro-strafe-fuer-bibel-zitat-im-wagen/
Vielen Dank für den Hinweis.
In dem Artikel von Herr Reitschuster wird der dafür geltende Gesetzesparagraf genannt, das ist dieser hier:
Daher wollte ich mal ganz genau wissen, wann dieser Paragraf geändert wurde und der Satz "religiöse Werbung an Taxen ist unzulässig" eingeführt wurde. Meine Recherche ergab, dass dieser durch Artikel 4 der Verordnung vom "30. Juni 1989 (BGBl. I S. 1273)" eingefügt wurde, also vor ca. 35 Jahren im Jahr 1989.
Siehe hier:
Darin heißt es:
6. § 26 wird wie folgt geändert:
...
c) Es wird folgender Absatz 4 angefügt:
"(4) Fremdwerbung an Taxen und Mietwagen ist nur auf den seitlichen Fahrzeugtüren zulässig.
Politische und religiöse Werbung an Taxen ist unzulässig."
...
c) Es wird folgender Absatz 4 angefügt:
"(4) Fremdwerbung an Taxen und Mietwagen ist nur auf den seitlichen Fahrzeugtüren zulässig.
Politische und religiöse Werbung an Taxen ist unzulässig."
Im Jahr 2007 wurde dieser Absatz 4 dann zu Absatz 2, so wie es auch in der aktuellen Fassung steht. Diese Änderung erfolgte durch die Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 8. November 2007, also dieser hier:
Und in dieser heißt es dann:
4. § 26 wird wie folgt geändert
....
c) Der bisherige Absatz 4 wird neuer Absatz 2 und
wie folgt gefasst:
„(2) Nach außen wirkende Werbung an Taxen
und Mietwagen ist nur auf den seitlichen Fahr-
zeugtüren zulässig. Politische und religiöse Wer-
bung an Taxen ist unzulässig.“
....
c) Der bisherige Absatz 4 wird neuer Absatz 2 und
wie folgt gefasst:
„(2) Nach außen wirkende Werbung an Taxen
und Mietwagen ist nur auf den seitlichen Fahr-
zeugtüren zulässig. Politische und religiöse Wer-
bung an Taxen ist unzulässig.“
Ich hätte jetzt vermutet, dass dieser Satz erst ab ca. 2000 in das Gesetz aufgenommen wurde, aber dem ist nicht so.